Der Wasserrettungsdienst (WRD) der DLRG

Jeder hat sie irgendwann schon einmal gesehen – die „Lifeguards“ der DLRG. Sie wachen an den Badestränden im Küsten- und Binnenbereich, halten das wassersportliche Treiben im Auge und greifen ein, wenn Not am Mann ist.

Dies ist die traditionelle Aufgabe in der Wasserrettung, der sich die DLRG seit ihrem Gründungsjahr verschrieben hat und die auch heute noch eine Kernaufgabe darstellt.

Seit den Anfängen der DLRG im Jahr 1913 haben sich erhebliche technologische und gesellschaftliche Änderungen ergeben. Neben der klassischen Tätigkeit des traditionellen Wasserrettungsdienstes an den Badestellen haben sich auch modernere Organisationsmodelle der Wasserrettung mit höherem Technisierungsgrad und höherer Personalverfügbarkeit herausgebildet. Hier sind in erster Linie die Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes mit entsprechenden Wasserrettungskomponenten, aber auch besondere Einheiten für Zwecke des Katastrophenschutzes und der Abwehr von Großschadensereignissen, insbesondere bei Hochwassereinsätzen zu erwähnen.

Im Prinzip müssen zwei Formen des Wasserrettungsdienstes unterschieden werden:

1. Wasserrettungsdienst stationär

Der stationäre Wasserrettungsdienst wird von der DLRG eigenständig organisiert und durchgeführt. Hierzu gehören die z.B. die Wasserrettungsstationen an Badeseen und Flüssen im Binnenland bzw. die Aufsicht in Schwimmbädern oder auch der Zentrale Wasserrettungsdienst an der Küste (ZWRD-K). Welche Wasserflächen bewacht werden, hängt damit zusammen, ob dies in Selbstverantwortung, im privatem oder im öffentlichen Auftrag geschieht.

2. Wasserrettungsdienst mobil

Der Wasserrettungsdienst im Rahmen und als Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr von Bund, Ländern und Gemeinden wird Wasserrettungsdienst mobil genannt. Diese sind verankert z.B. in den Rechtsnormen des Katastrophenschutzes, des Rettungsdienstes, der Feuerschutz- und Hilfeleistung oder des Zivilschutzes. Bei den Einsatzgruppen, die von den Behörden angefordert werden, handelt es sich in der Regel um Spezialisten, wie beispielsweise:

Die Gestaltungsformen sind in den Satzungen der DLRG genannt. Welche Spielart das Hauptgewicht hat, hängt von den jeweiligen politischen Gegebenheiten in den Ländern und Kommunen, aber auch vom entsprechenden Potential der örtlichen DLRG-Gliederungen ab. Keine Gliederung kann sich mit gleich hohem Engagement allen Aufgaben widmen und wird sich deshalb in aller Regel einen oder mehrere Schwerpunkte setzen.

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